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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die mit der Firma WMS WebMediaSolutions GmbH (FN 385919d) abgeschlossen werden. Bedingungen des Auftraggebers, im Folgenden auch synonym als „Kunde“ bezeichnet, finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Rahmen seiner Bestellung auf diese hinweist und wir (=Auftragnehmer) diesen nicht widersprechen. Es gilt als vereinbart, dass von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Zusagen erst dann gelten, wenn sie schriftlich getroffen werden.

Im Folgenden werden die Begriffe „Anlage“ und „System“ synonym benutzt und beziehen sich auf sämtliche von uns gelieferte Hard- oder Software.

Bei Störung einer Anlage meldet der Auftraggeber den Ausfall. Die Annahme von Störungsmeldungen ist Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) von 8 bis 16 Uhr möglich. Die Anlage wird vom Auftragnehmer zunächst per Fernwartung überprüft und eine Fehlereingrenzung
durchgeführt. Dazu ist eine funktionierende Internetverbindung, ein entsprechend konfigurierter Router/Firewall und die einwandfreie Funktion Ihres ggf. beteiligten privaten Netzes erforderlich. Erst wenn danach durch unsere Fehlereingrenzung feststeht, dass eine Fehlfunktion in unserem Zuständigkeitsbereich vorliegt, gilt die Anlage ab diesem Zeitpunkt als gestört. Falls erforderlich werden die defekten Komponenten durch funktionierende ersetzt und ggf. neu konfiguriert. Wenn der Austausch einfach zu realisieren ist, werden die Komponenten an den Auftraggeber versandt und sind durch diesen auszutauschen. Die defekten Komponenten sind unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzusenden. Die Dauer der Gewährleistung beträgt ein Jahr. Sollte der Ausfall nicht im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers liegen, wird der entstehende Aufwand dem Auftraggeber verrechnet. Letzteres gilt auch dann, wenn sich erst im Zuge der Fehlerbehebung herausstellt, dass der Fehler nicht im Bereich des Auftragnehmers lag. Konfigurationsänderungen werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

Der Auftraggeber ist zur unentgeltlichen Unterstützung bei Arbeiten (z.B. Installation, Wartung, Entstörung, Fehler- oder Mängelbehebung) verpflichtet. Zur Durchführung von Arbeiten ist uns verzögerungs- und kostenfreier Zugang, Material- und Werkzeugtransport zu den Installationsstandorten zu ermöglichen und ggf. notwendige Hilfsmittel (z.B. spezielle Fahrzeuge, Leitern, Kräne, Gerüste, Seilbahnen, Aufzüge, Fluggeräte samt ggf. notwendiges Bedienpersonal) zur Verfügung zu stellen. Bei extremen äußeren Umständen (z.B. Niederschlag oder starker Wind) können keine Arbeiten durchgeführt werden, da Komponenten und Messgeräte Schaden nehmen können. Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen werden nur tagsüber Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) durchgeführt. Der Auftraggeber stellt durch geeignete Absperrungen sicher, dass während und nach Arbeiten kein Sach- oder Personenschaden auftreten kann.

Für ausreichende Erdung- und Blitzschutz ist der Auftraggeber zuständig. Sofern ein Angebot nicht explizit Elektroinstallationsarbeiten zur Inbetriebnahme einer Anlage beinhaltet, ermächtigt uns der Auftraggeber (Kunde) in seinem Namen und auf seine Rechnung ein konzessioniertes Elektrounternehmen mit der Durchführung von Installationen vor Ort zu beauftragen. Die Kosten für die Installation der notwendigen Verkabelung und die Montage der jeweiligen Komponenten werden durch dieses dem Auftraggeber direkt nach Aufwand und Materialbedarf verrechnet. Zur Berechnung wird ein üblicher Stundenlohn für Elektrotechniker herangezogen.

Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

An der gelieferten Hard- und Software dürfen keine Manipulationen durchgeführt werden. Als Manipulationen gelten auch Änderungen an der Konfiguration bzw. am Programmcode. Nur Lösungen, die im Angebot ausdrücklich als mobile Lösung deklariert sind, dürfen durch den Auftraggeber standortverändert werden. Bei Zuwiderhandeln erlischt nicht nur die Gewährleistung und die Produkthaftung, sondern auch ein Recht auf Wiederherstellung. Sofern nicht anders vereinbart, werden Administrations-Passwörter nur ausgegeben, wenn kein Wartungsvertrag besteht und auf ggf. noch bestehenden Garantieanspruch verzichtet wird. Server können ausschließlich von uns konfiguriert und gewartet werden.

Wir behalten uns vor, Sonderentwicklungen auch anderweitig zu nutzen, sofern keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung zur exklusiven Verwendung (z.B. an einem bestimmten Ort oder für einen bestimmten Zweck) getroffen wurde.

Sämtliche Dokumente, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in unserem Eigentum. Ebenso behalten wir sämtliche Rechte an diesen Dokumenten. Es wird lediglich das Recht zur eigenen dafür vorgesehenen Nutzung eingeräumt. Insbesondere Vervielfältigung und Weitergabe solcher Dokumente sind untersagt.

Interne Details, Pläne sowie Soft- und Hardwareschnittstellen von gelieferten Anlagen, dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zugänglich gemacht werden.

Anlagen gelten als abgenommen, sobald diese von uns als funktionsfähig getestet sind. Wenn Anlagen wegen fehlender Voraussetzungen auf Kundenseite (z.B. Stromversorgung, Internetanbindung, Montagemöglichkeiten, notwendiger Vorgaben oder baulicher Voraussetzungen) nicht in Betrieb genommen werden können, ist der gesamte Kaufpreis fällig, sobald wir das Material vollständig liefern können. Anlagen mit Web-, Foto- oder Panoramakameras und/oder Wetterstationen gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn die Bilder, Wetterwerte (falls Vertragsgegenstand) sowie weitere bestellte Sonderfunktionen im vorgesehenen Zielmedium (Web, Kabel-TV, Display, Printer) ersichtlich sind. Damit ist die Funktionalität der Anlage gegeben. Wenn nicht anders vereinbart, sind Anlagen für die ausschließliche Verwendung am vereinbarten Installationsort konzipiert und nicht für den Wiederverkauf bestimmt.

Wir behalten uns das Recht vor, Content, der für öffentliche Medien (z.B. Internet oder Kabel-TV) vorgesehen ist, als Referenz zu nennen und samt Content zu zeigen oder zu verlinken. Daraus entstehen seitens des Kunden keine Ansprüche gegen uns. Sollte dies seitens des Kunden nicht gewünscht sein, hat uns dieser dies schriftlich mitzuteilen.

Sofern nicht anders vereinbart, geht sämtliche Datenübertragung auf Kosten des Auftraggebers. Benötigte Übertragungsmedien sind von diesem entsprechend unseren Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist selbst für die regelmäßige Kontrolle von Tarifen und Verträgen, übertragenem Datenvolumen, Online- bzw. Übertragungszeit und dabei entstehenden Kosten verantwortlich.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen nicht der Eindruck entstehen kann, dass diese von einem Mitbewerber stammen könnten.

Sofern gelieferte Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt, installiert oder montiert wurden, hält uns dieser gegenüber seinen Ansprüchen, oder Ansprüchen von Dritten, die aufgrund jeglicher Rechte (z.B. Schutz- und Urherberrechte), Pflichten (z.B. Haftpflicht), Gesetzen oder Auflagen geltend gemacht werden könnten, klag- und schadlos.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des darauf entfallenden Kaufpreises samt Installations- und Inbetriebnahmekosten vor. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferungen und Leistungen sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Hälfte der Systemkosten (ohne Installation) als Anzahlung verrechnet. Zahlungsverzug des Auftraggebers stellt uns ohne weitere Mahnung von der Erfüllung von Leistungen, wie z.B. Fertigstellung, Garantien, Gewährleistung, Hosting, Wartung, Entstörung oder Betrieb von Anlagen frei und erlaubt uns diese außer Betrieb zu setzen und/ oder bestehende Verträge zu kündigen. Schadenersatzforderungen seitens des Kunden wegen in diesem Zusammenhang abgeschaltener Anlagen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns weiters vor Guthaben oder Anzahlungen zunächst mit offenen Forderungen gegenzurechnen, auch wenn diese nicht mit dem gegenständlichen Vertrag in Zusammenhang
stehen. Für den Kunden gilt ein Kompensationsverbot, sofern wir einer Gegenforderung nicht ausdrücklich zustimmen.

Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, können wir bestehende Verträge mit dem Kunden, oder Verträge, die sich aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft ergeben haben oder damit in Verbindung stehen, ganz oder teilweise außer Kraft setzen.

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam werden oder sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Angebote sind 4 Wochen gültig. Sämtliche Beträge verstehen sich netto, zzgl. 20% Ust..

Beanstandungen an Systemen sind uns schriftlich sofort nach Erhalt der Ware zu melden.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich die Zuständigkeit des Bezirks- bzw. Landesgerichtes Klagenfurt vereinbart. Weiters wird die inländische Gerichtsbarkeit (Republik Österreich) und die Anwendung österreichischen Rechtes ausdrücklich vereinbart.

 

Stand Oktober 2012